Zitat
Jobcenter muss nach erfolgreichem Eilantrag zusätzlich zum Regelsatz entweder als Sachleistung wöchentlich 20 FFP2-Masken verschicken oder als Geldleistung hierfür monatlich weitere 129,- € zahlen.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe dem Eilantrag eines Arbeitsuchenden auf Gewährung eines im Epidemie-bedingten Einzelfall unabweisbaren Hygienebedarfs an FFP2-Masken bis zum Sommeranfang am 21.06.2021 stattgegeben.
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Die Anerkennung individueller Mehrbedarfe an FFP2-Masken diene nicht nur der Befriedigung privater Bedürfnisse. Sie bezwecke den Infektionsschutz der Allgemeinheit vor einer weiteren Verbreitung des Virus.
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Der Kammerbeschluss (SG Karlsruhe vom 11.02.2021, Az. S 12 AS 213/21 ER, www.sozialgerichtsbarkeit.de) ist rechtskräftig.
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Sozialgericht Karlsruhe
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Das ist auch schwer zu begreifen, denn der Kontakt kommt ja doch zustande, ist aber mit erheblich mehr Aufwand verbunden. Das Resultat ist dasselbe.
Dagegen begreife ich nicht, dass sich nicht 2 Ehepaare treffen dürfen sondern nur einer einen Besuch machen darf. Beschränkungen ja, aber sie sollten sinnvll sein und jetzt zeigt es, dass es nicht bessr wird.
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